Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ordination

Dr. Jürgen Harauer und Dr. Susanne Harauer

Wir dürfen Sie auf die nachfolgenden Vertragsbedingungen hinweisen, die bei Inanspruchnahme von ärztlichen und nicht-ärztlichen Dienstleistungen in unserer Ordination in Kraft treten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Ordination Dr. Jürgen Harauer/ Dr. Susanne Harauer, (im Text „Ordination“ oder „wir“ genannt) und Patienten/-innen (im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet). Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Behandlungsverträge im Sinne des§ 49 Abs. 2 Ärztegesetz 1998, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der PatientIn das generelle Angebot unserer Ordination annimmt und sich wegen Beratung/Untersuchung/Therapie an uns wendet.
  3. Als PatientIn unserer Praxis können Sie eine Beratung/Untersuchung/Therapie in Anspruch nehmen.
  4. Sie sind bei Beschwerden mit Krankheitswert ausdrücklich aufgefordert, uns diese wahrheitsgemäß zu schildern.
  5. Die Behandlung in unserer Ordination enthebt Sie nicht davon, die volle Verantwortung für Ihre Handlungen selbst zu übernehmen. Bei möglichen Störungen verpflichten Sie sich hiermit, uns darüber zeitnah zu informieren.

Therapie und Beratung:

Wir können den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Vertragsparteien arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, dass möglichst bald ein Therapie- und Beratungserfolg eintritt. Behandlungsspezifischen Anweisungen ist Folge zu leisten.

Honorar, Bezahlung und Ausfallshonorar:

  1. Für Kassenleistungen entstehen in der Regel keine weiteren Kosten, außer im Bereich der Sedoanalgesie im Rahmen der Endoskopie, wenn die Krankenkasse nicht die Kosten für die verabreichten Medikamente übernimmt. In diesem Fall müssten wir einen Beitrag von 50 Euro verlangen. Bei Inanspruchnahme von Sozialversicherungsleistungen muss bei jedem Besuch eine E-Card an unserem Empfang gesteckt werden. Bei Nicht-Vorlage der E-Card sind wir berechtigt, einen Einsatz von 70 Euro zu verlangen, welchen Sie bei Vorlage der E-Card zurückerstattet bekommen.
  2. Für Wahlarztleistungen gelten Honorarsätze, abhängig vom Material- und Zeitaufwand. Die Bezahlung erfolgt entsprechend der Vereinbarung üblicher Weise in bar oder per Überweisung.
  3. Es ist wichtig, dass Sie vereinbarte Termine auch tatsächlich einhalten oder rechtzeitig abgesagt werden!  

 

Sie können Ihre Termine bis 24 Stunden, bzw. Endoskopien bis 48 Stunden vor dem Termin telefonisch oder per mail absagen. Insbesondere im Bereich der Endoskopie muss wegen Terminengpässen die Planung sehr exakt erfolgen. Werden Termine nicht zeitgerecht vorher storniert, verrechnen wir eine Aufwandsentschädigung von 50 bzw. 100 Euro, abhängig von der Art der Untersuchung.

Kostenerstattung:

  1. Bei Wahlarztleistungen besteht generell keine Zulassung zu einer Direktverrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Das hat zur Folge, dass jeder PatientIn selbst für die Einholen der Information über eventuelle Kostenerstattung /-genehmigung und deren Beantragung verantwortlich ist.
  2. Unser Zutun beschränkt sich ausdrücklich darauf, Ihnen ggf. einen Kostenplan, sowie eine Abrechnung zu erstellen.
  3. Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von einem Kostenträger (Privatkrankenkasse) hat keinerlei Einfluss auf das vereinbarte Honorar und die daraus resultierenden Kostenforderungen seitens unserer Praxis.
  4. Die Angaben über die Erstattungspraxis Dritter sind unverbindlich.

Behandlungsdauer und Kündigung:

  1. Die Art der Behandlung bzw. Untersuchung wird zwischen den Vertragspartnern in beiderseitigem Einvernehmen mündlich und tlw. auch schriftlich vereinbart.
  2. Der Behandlungsvertrag endet, wenn sich PatientIn oder Arzt dafür entscheiden.
  3. Wir sind berechtigt, den Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn wir aufgrund von (Fach)spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die uns in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt unser Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.

Verschwiegenheits-, Anzeige- und Meldepflicht:

  1. Wir unterliegen der Schweigepflicht nach § 54 Abs. 1 Ärztegesetz 1998.
  2. Patientendaten behandeln wir grundsätzlich vertraulich und erteilen bezüglich der Therapie/Beratung sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten, sowie in jenen Fällen, in denen die Verschwiegenheitspflicht auf Grund gesetzlicher Vorgaben nicht besteht (siehe §54 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit Abs. 6 Ärtzegesetz 1998), oder wir zur Anzeige an die Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft gemäß §54 Abs.4 in Verbindung mit Abs. 5 Ärztegesetz 1998 verpflichtet sind.

 

Meinungsverschiedenheiten:

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Eine vertrauensvolle Basis ist für die ärztliche Arbeit unerlässlich, Zweifel hierüber sollten offen angesprochen werden und im gegenseitigen Einvernehmen geklärt werden.

Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.

Haftung:

Wir übernehmen keinerlei Haftung oder sonstige Gewährleistung für irgendwelche von Ihnen in unserer Ordination eingebrachten Gegenstände.

Ordinationszeiten

MO 07.30 bis 12.30 Uhr
DI 07.30 bis 12.30 Uhr
MI 07.30 bis 12.30 Uhr (nur gegen Voranmeldung)
MI 14.00 bis 18.00 Uhr
DO 07.30 bis 12.30 Uhr
FR 07.30 bis 12.30 Uhr (nur gegen Voranmeldung)

Terminvereinbarung / Rückruf

Gerne melden wir uns in den nächsten Tagen mit der Rufnummer 0660 / 38 60 755 für eine Terminvereinbarung.

Bitte haben Sie noch etwas Geduld.